Nachdem Anfang 2007 noch von einer „Erholung auf dem Arbeitsmarkt“ für Vermessungsingenieure berichtet werden konnte, zeigen die aktuellen Arbeitsmarktdaten einen anhaltenden Trend. Seit 2005 hat sich laut den Daten der Arbeitsagentur Nordrhein-Westfalen die Zahl der arbeitssuchend gemeldeten Vermessungsingenieure in NRW von knapp 200 trotz eines leichten Anstieges in den letzten zwei Monaten auf nur noch gut 70 reduziert (s. Grafik).
Auf den ersten Blick sehen die Arbeitsmarktdaten für alle arbeitslosen Vermessungsingenieure sehr hoffnungsvoll aus und zeigen auch, dass im Vermessungs- und Geoinformationsbereich die Wirtschaftskrise noch nicht solch spürbaren personellen Folgen hinterlassen hat, wie in anderen Branchen.
Die andere Seite der Medaille ist jedoch die seit einigen Jahren diskutierte und erwartete Situation eines Mangels an Fachkräften. Sollten die Arbeitslosenzahlen weiterhin fallen und gleichzeitig die Studierendenzahlen nicht ansteigen, so werden schon in Kürze die ersten Betriebe Schwierigkeiten bei der adäquaten Besetzung freier Stellen erkennen können. Dieser Trend ist im Übrigen auch auf Bundesebene festzumachen und ist kein lokales Phänomen in NRW.
Es ist daher nicht mehr nur allgemeines „Gerede“, dass der Ingenieurbereich ein attraktives Potential für junge Studierende bereithält, sondern ist schwarz auf weiß an den Arbeitsmarktdaten abzulesen. Es kann also jungen Menschen durchaus dazu geraten werden im Vermessungs- und Geoinformationsbereich zu studieren.
Allen momentan arbeitssuchenden Kolleginnen und Kollegen wünschen wir den erforderlichen Ehrgeiz und das notwendige Quäntchen Glück bei der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz.
Der Landtag hat am 19. September ein nach den Worten des Innenministeriums "effektiveres Rechtsschutzverfahren für die Menschen in Nordrhein-Westfalen" eingeführt. Das verwaltungsrechtliche Widerspruchsverfahren - also das behördliche Verfahren vor einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung - wird künftig gestrafft und in weiten Teilen abgeschafft. Anfechtungen von Verwaltungsakten, z.B. einer Grenzniederschrift oder eines Gebührenbescheides werden künftig direkt vor Gericht entschieden.
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