Entsprechend seiner Satzung ist der VDV in Bezirke und Landesverbände gegliedert. Die Mitglieder werden zunächst in Bezirken organisiert, die wiederum in den jeweiligen Landesverbänden zusammengeführt sind. Bezirke und Landesverbände verfügen über eigenständig gewählte Vorstände und wenden die Satzung des VDV sinngemäß an.