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VDV-Bezirk zu Besuch bei der Fa. Vogelsang in Herten

VDV-Bezirk zu Besuch bei der Fa. Vogelsang in Herten

Für interessierte Ingenieure und Gäste des Bezirkes öffneten sich bei der Fa. Vogelsang die Tore. Die Fa. Vogelsang produziert am Standort Herten Kunststoffrohre aus den unterschiedlichsten Werkstoffen wie PP, PVC-U und PE-HD. Damit ist sie einer der wenigen Hersteller weltweit, die in dieser Materialbandbreite Produkte anbieten. Die Kunststoffrohre werden für den Einzug von Kabel zu Steuer- und Telekommunikationszwecke verwendet. Abnehmer der Rohre sind dementsprechend die Industrie und der Tiefbau sowie Versorgungsunternehmen wir Telekommunikationsanbieter oder Stadtwerke.

Begonnen hat das Unternehmen in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts mit der Herstellung von Korrosionsschutzartikel für den Stahlrohrleitungsbau.

Der Besuch begann mit der Vorstellung der Fa. Vogelsang und deren Leistungsbild. Bei dem sich anschließenden Rundgang konnten das Labor, die Produktion sowie die Lagerhaltung besichtigt werden. Im Labor wurde gezeigt, u. a. wie Langzeitversuche an Rohrstücken die Qualität sichern sollen. In der Produktion konnten verschiedene Bandstraße in Augenschein genommen werden, die aus PE-Granulat durchgehende Rohre bis 2500 m Länge herstellen können, die gleichzeitig auf Trommel gewickelt werden. An anderer Stelle wurden die Rohre aus PVC-U als Stangenware gefertigt. Nach Prüfung der Rohre werden diese für den europaweiten Versand durch LKW vorbereitet.

Der Besuchstermin schloss ab mit einem gemütlichen Beisammensein in einem Biergarten mit Bewirtung der Vogelsang, bei dem noch weiterer Erfahrungsaustausch stattfand.

Ganz herzlich bedanken wollen wir uns noch bei Herrn Janke, Geschäftsführer, sowie bei Herrn Rohmann, Vertriebsleiter Deutschland, für deren fachkundige Führung durch ihr Unternehmen, welche keine Frage unbeantwortet ließ.

Bundesrat will ehrenamtliche Vereinstätigkeit erleichtern

Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit vorgelegt (20/13749). Danach soll der Haftungsfreibetrag von bisher 840 Euro auf 3.000 Euro (entsprechend dem sogenannten Übungsleiterfreibetrag nach Paragraf 3 Nummer 26 Satz 1 Einkommensteuergesetz) erhöht werden. Wie es in dem Entwurf heißt, hat das bürgerschaftliche Engagement grundlegende Bedeutung für die gesamte Gesellschaft. Damit sich die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin ehrenamtlich engagieren, seien gute Rahmenbedingungen notwendig. Regelmäßig werde allerdings die mögliche Haftung von ehrenamtlich tätigen Organ- und Vereinsmitgliedern als Hindernis für die Ausübung von Ehrenämtern und insbesondere Vorstandsämtern angeführt. Dass es für viele insbesondere kleinere Vereine laufend schwieriger werde, ihre Vorstandsämter besetzen zu können, sei eine der bereits jetzt eingetretenen Folgen. Das verarme die lebendige Vereinslandschaft in Deutschland. Dem gelte es entgegenzutreten.

Quelle: Deutscher Bundestag